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Wissen · 10. Mär 2026 · von Blatt Bar Redaktion

Cannabis und Recht: Was das KCanG für dich bedeutet

Seit dem 1. Juli 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Es erlaubt den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen. Aber was heißt das konkret im Alltag?

Besitz und Konsum

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Zu Hause sind bis zu 50 Gramm erlaubt. Wichtig: Der Konsum in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen und Sportstätten ist verboten.

Abgabegrenzen im Verein

Mitglieder ab 21 Jahren können bis zu 25 Gramm pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat über den Verein beziehen. Für 18- bis 20-Jährige gelten engere Grenzen: maximal 30 Gramm pro Monat mit einer THC-Obergrenze von 10 Prozent.

Eigenanbau

Privater Anbau ist mit bis zu drei weiblichen Pflanzen pro Person erlaubt – unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft. Die Ernte darf jedoch nicht weitergegeben werden.

Was eine Anbauvereinigung ist

Eine Anbauvereinigung ist ein nicht-gewerblicher Verein, der nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 KCanG gemeinschaftlich anbauen und an seine Mitglieder abgeben darf. Das Gesetz verlangt dabei unter anderem Qualitäts- und Dokumentationsauflagen sowie eine Präventionsbeauftragte oder einen Präventionsbeauftragten. Ohne erteilte Erlaubnis ist weder Anbau noch Abgabe zulässig.

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