Anbaufläche: Planung und aktueller Stand
Eine Anbauvereinigung darf erst anbauen, wenn die Erlaubnis nach § 11 KCanG erteilt ist. Diese Erlaubnis liegt unserem Verein seit Juni 2025 vor. Angebaut, geerntet oder abgegeben wird dennoch noch nichts – zunächst muss die Standortfrage abschließend geklärt sein.
Was das Gesetz verlangt
Das KCanG stellt konkrete Anforderungen an eine Anbaufläche: getrennte Bereiche für Vegetation und Blüte, eine kontrollierte Klimaführung sowie ein Zutritts- und Dokumentationskonzept. Der Zugang muss auf autorisierte Personen beschränkt und jeder Zutritt dokumentiert sein. Diese Anforderungen sind die Grundlage unserer Planung.
Wo wir stehen
Unsere Erlaubnis ist standortgebunden. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Standort weggefallen ist, prüfen wir derzeit in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) geeignete Alternativen. Eine Betriebsstätte wird erst eingerichtet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Nächste Schritte
Erst wenn der Standort steht und alle Auflagen erfüllt sind, kann eine Aussaat erfolgen. Einen Zeitpunkt für Ernte oder Abgabe nennen wir bewusst erst, wenn er belastbar ist. Mitglieder informieren wir über den Blog, sobald es belastbare Neuigkeiten gibt.
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