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Vereinsleben · 19. Sep 2026 · von Blatt Bar Redaktion

Ausgabestelle Magdeburg: Was bis Dezember passiert

In diesem Blog stand lange der Satz, dass wir keine Termine nennen, solange sie nicht belastbar sind. Jetzt steht einer da: In der ersten Dezemberwoche soll die erste Ausgabe an Mitglieder stattfinden, in einer eigenen Ausgabestelle in Magdeburg.

Warum die Ausgabestelle ein eigener Schritt ist

Eine Erlaubnis nach § 11 KCanG gilt nicht für einen Verein an sich, sondern für bestimmte Räume an einer bestimmten Adresse. Unsere Erlaubnis liegt seit Juni 2025 vor. Wer Räume dazunimmt, braucht dafür eine Änderung der Erlaubnis, und genau darum geht es gerade. Der Anbau bleibt dort, wo er nach der Erlaubnis stattfindet, für die Weitergabe an Mitglieder kommt die Ausgabestelle in Magdeburg dazu. Zuständig ist das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Was die Behörde prüft

Für eine Ausgabestelle gelten dieselben Grundgedanken wie für die Anbaufläche. Der Raum muss gegen Zugriff von außen gesichert sein, Zutritt bekommt nur, wer dazu berechtigt ist, und der Bestand ist jederzeit nachvollziehbar erfasst. Dazu kommt die Lage: Das Gesetz verlangt mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Spielplätzen. Das war beim Magdeburger Standort die erste Frage überhaupt, noch vor der Größe der Räume. Welche Sicherheitsauflagen im Einzelnen umzusetzen sind, besprechen wir mit der Behörde und nicht im Blog. Fertig sein müssen sie vor dem Start.

Wie eine Ausgabe ablaufen wird

Wer sich das wie einen Laden vorstellt, wird enttäuscht sein. Es gibt keine Auslage, kein Schaufenster, keine Laufkundschaft. Der Ablauf ist eng vorgegeben:

  • Zutritt nur für Mitglieder, mit Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis.
  • Ausgabe nur an das Mitglied selbst. Keine Abholung für andere, kein Versand.
  • Die Mengen stehen im Gesetz: höchstens 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat ab 21 Jahren, für 18- bis 20-Jährige 30 Gramm im Monat mit höchstens 10 Prozent THC.
  • Jede Weitergabe wird dokumentiert.
  • Ausgegeben wird in neutraler Verpackung, mit einem Merkblatt zu Sorte, Gehalt und Risiken.
  • Konsum ist in der Ausgabestelle und auf dem Gelände verboten. Was abgeholt wird, wird mitgenommen.

Was noch offen ist

Der Termin hängt an zwei Dingen: am geänderten Bescheid und daran, dass die Auflagen vorher umgesetzt und abgenommen sind. Beides liegt nicht allein bei uns. Verschiebt sich etwas, schreiben wir das hier genauso deutlich hin wie heute das Datum.

Was Mitglieder jetzt tun können

Wer schon Mitglied ist: Profil im Portal vervollständigen und die Nachweise hochladen, damit die Prüfung vor Dezember erledigt ist. Adresse und Zeiten der Ausgabestelle bekommen Mitglieder direkt vom Verein, sobald der Bescheid vorliegt, nicht über die Website. Wer noch kein Mitglied ist, kann die Mitgliedschaft über die Website beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, einen Anspruch darauf gibt es nicht.

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